Information zur Berechnung der Lärmkarten

Datenstand ist September 2009.

Es handelt sich bei den Lärmkarten um die Darstellung von gerechneten, nicht von messtechnisch ermittelten Werten.

Rechengrundlage ist

Es wird jeweils der Mittelungspegel über den gesamten Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) bzw. über den Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr) angegeben. Innerhalb dieser Zeiträume gibt es Phasen, in denen es wesentlich leiser ist, und Phasen, in denen es wesentlich lauter ist. Dies gilt insbesondere für den Straßen- und Schienenlärm und für den Freizeitlärm.

Dargestellt ist der Lärm in 4 m Höhe.

Straßenlärm

Der Straßenlärm wird aus den täglich auf der jeweiligen Strecke fahrenden Kfz ermittelt. Insbesondere gehen die jeweils zulässige Maximalgeschwindigkeit und die jeweilige Straßenoberfläche sowie der LKW-Anteil in die Berechnung mit ein.

Schienenlärm

Schienenlärm wird aus der täglich auf den Strecken fahrenden Anzahl an Zügen und Straßenbahnen ermittelt. Insbesondere gehen die jeweiligen Zuglängen und mittleren Geschwindigkeiten in die Berechnung mit ein, ebenso z.B. der Untergrund und die Art der eingesetzten Bremsen. Die Straßenbahnlinie 6 war zum Zeitpunkt der Erhebung noch im Bau, der geplante Betrieb der Straßenbahnlinie 6 wurde aber bereits berücksichtigt.

Gewerbelärm

Gewerbelärm wird soweit vorhanden aus Gutachten im Rahmen von Bebauungsplänen ermittelt, ansonsten entsprechend der vorgesehenen Nutzung gemäß Flächennutzungsplan.

Sport- und Freizeitlärm

Im Sportlärm enthalten sind die öffentlichen und die von Vereinen betriebenen Sportanlagen. Zum Freizeitlärm zählen die Jugendspieleinrichtungen (überschlägige Werte), explizit ausgenommen sind Kinderspielplätze für Kinder bis 12 Jahre. Die Werte stellen Maximalbelastungen dar, die in der Regel nur in den speziellen für Sportanlagenlärm geltenden Ruhezeiten auftreten können, da tagsüber nicht von einer Einwirkzeit von 16 Stunden ausgegangen werden muss. Es wird nur der bestimmungsgemäße Betrieb dargestellt. Ebenfalls sind Volksfestplätze im Freizeitlärm enthalten. Es wird die Lärmsituation dargestellt für die Zeit, wenn auf dem jeweiligen Platz tatsächlich ein Volksfest stattfindet. Wenn kein Volksfest durchgeführt wird treten hier keine Belastungen durch Freizeitlärm auf.

Gesamtlärm

Der Summenwert stellt eine ungewertete Addition der Rasterwerte der einzelnen Lärmquellen dar. In der Rasterkarte des „Gesamtlärms“ ist zusätzlich der Fluglärm durch den Flugplatz Mühlhausen gemäß Planfeststellungsbeschluss enthalten.